Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei und die Unterschiede zwischen vor- und nach dem Jahr 2011.

Das Hauptziel der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Laender, für die internationalen Investoren, die Steuerung in der bestimmten Standarten einzusetzen und die Behebung der Nachteile, die in der Zukunft abhaengig von der internen Regelungen vorkommen können, und die Behinderung der Auszeichnung der lokalen und auslaendischen Steuerpflichtigten in der Praxis.

In der Abhängigkeit von der Globalisierung und regionalen Integrationbewegungen mit der
zunehmenden internationalen Beziehungen steigt die Wesentlichkeit der Doppelbesteuerung jeden Tag. Um die Besteuerung von der Transaktionen in einer gesunden Weise genau durchzuführen, sind die finanziellen Grenzen für die Durchführung vor allem erforderlich.Mit dem Globalisierungsprozess wurde heute neben Waren und Dienstleistungen auch Arbeitskraft und Kapitalverkehr weltweit beweglich geworden. Aus diesem Grund ist die Steuerpolitik der Laender wichtig geworden. Die Fremdkapitalinvestitionen sowie direkte- und Portfolioinvestionen treffen sich ihre Entscheidungen neben der Erreichbarkeit des Makrtzugangs und Investitionskosten auch durch die Berücksichtigung der Steuerbedingungen des Landes. Durch die Anwendung der geringeren Steuersaetze von der Staaten, welche für die Attraktivitaet des Fremdkapitals vom Ausland fördern, wurde den Begriff Steuerwettbewerb zwischen den Laendern herasugebracht.

Da die einsetigien Massnahmen der Staaten zur Behebung der Steuerprobleme nichrt reichte, kommte im Rahmen der internationalen Perspektive Doppelbesteuerungen zugrunde. Aus diesem Grund haben die Laender sich die nationalen Grenzen weltweit anhand dem OECD Modell Abkommen sowie durch nur einen Standart weitbreitet und die möglichen Nachteile von der Investoren behindert, somit die Fremdkapital und Investitionen in die Laender einfacher fliessen gleichdarauf die ökonomischen und wirtschaflichen Gewichten in einer gleichen Ebene verteilen.

DIE UNTERSCHİEDE ZWISCHEN DER ALTEN UND NEUEN ABKOMMEN:

Da der Anwedungsbereich des Abkommens nur die Steuern vom Einkommen und Vermögen umfasst, wurden die Steuer aus Waren und Dienstleistungen sowie Umsatzsteuer, Stempelsteuer und Sonderverbrauchsteuer nicht berücksichtigt.

Das alte Abkommen umfasst alle Steuern vom Einkommen und Vermögen, einschließlich die Steuern vom Gewinn aus der Veraußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie Steuern von Vermögenzuwachs. Die Steuer in der Türkei wurden als Einkommensteuer und Körperschaftsteuer mit dem neuen Abkommen weitergeführt und als ‘’türkische Steuer’’ gennant. Dagegen wurde die Vermögenssteuer mit dem neuen Abkommen außer Betracht gelassen.

C.a. im 18. Und 19. Jahrhundert wurde die Vermögensteuer in Deutschland in Kraft getreten. Die Vermögensteuer, unterschiedlich von Türkei, umfasst grundsätzlich Grund- und Gebäudevermögen und Kraftfahrzeugsteuer. Die Hauptgedanke dieser Steuer ist dass die Steuer durch erhobene Gewinne aus der jeden Vermögen gezahlt werden soll.

Dagegen unterliegt in der Türkei alle Einkünfte aus Grund und Gebäudevermögen unter bestimmten Sätze generell unter einem Dach der Einkommensteuer. Die Kfz-Steuer und Grundsteuer wurden mit dem neuen Abkommen außer Betracht gelassen.So wurde die Vermögensteuer in Deutschland als ein Art der Einkommensteuer in der Türkei Äquivalent vorgenommen und in dem neuen Abkommen nicht berücksichtigt.

Den ganzen Wortlaut finden Sie unten:
http://www.gib.gov.tr/sites/default/files/uluslararasi_mevzuat/TURKCE_METIN/ALMANYA_01012011.pdf

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