Deutsche Publikationen
Einkommenssteuerabzug für Softwareentwickler/Selbständige in der Türkei
Softwaredienstleistungen, die sie ausländischen Unternehmen anbieten, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Sie haben das Recht auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer, falls sie die von ihnen im Land gezahlte Mehrwertsteuer nicht abziehen können. Jungunternehmer unter 29 Jahren sind bei ihrer ersten Beschäftigung bis zu 75.000 Türkische Lira dieser Einkünfte (Stand 2022) für Read more…