1. Erklärung

In der Türkei werden natürliche Personen und juristische Personen nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Steuergesetzbuchs besteuert.

Art, Umfang und Ort der Einkünfte sowie der Wohnsitzstatus bestimmen, welche Steuerpflicht entsteht und welche Erklärungen abgegeben werden müssen.

2. Steuerliche Pflichten natürlicher Personen

– Erklärung von Arbeitslohn (sofern die gesetzlichen Schwellen überschritten werden)

– Versteuerung von Mieteinnahmen

– Gewerbliche Einkünfte: Buchführungspflichten und jährliche Steuererklärung

– Selbstständige Tätigkeit: Ausstellen von Honorarnoten und Pflicht zur Jahreserklärung

– Versteuerung von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden)

– Abgabe einer Jahreseinkommensteuererklärung, wenn mehrere Einkunftsarten zusammenfallen

– Einstufung als voll steuerpflichtig (Welteinkommen) oder beschränkt steuerpflichtig

– Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf ausländische oder gemischte Einkünfte

3. Steuerliche Pflichten juristischer Personen

– Körperschaftsteuererklärung (jährlich)

– Vorauszahlungssteuer vierteljährlich

– Mehrwertsteuer – monatliche Erklärungen

– Lohn- und Quellensteuern über monatliche Quellensteuer- und Sozialversicherungsanmeldung

– Stempelsteuer und andere transaktionsbezogene Steuern je nach Tätigkeit

– Nutzung von E-Rechnung, E-Archiv, E-Bücher, E-Lieferschein gemäß gesetzlichen Vorgaben

– Abgabe der Ba/Bs-Meldungen (Einkaufs- und Verkaufslisten)

– Transfer Pricing-Dokumentation bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen

– Erstellung von Jahresabschlüssen gemäß VUK und den anzuwendenden Rechnungslegungsstandards

– Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden

– Besteuerung ausländischer Unternehmen, wenn in der Türkei eine Betriebsstätte entsteht.

4. Gemeinsame Pflichten (natürliche + juristische Personen)

– Einhaltung aller Steuererklärungsfristen

– Ordnungsgemäße Buchführung und Belegaufbewahrung

– Vorlage aller Unterlagen bei Steuerprüfungen

– Nutzung des elektronischen amtlichen Zustellung

– Berücksichtigung internationaler Informationsaustauschsysteme

– Prüfung der steuerlichen Auswirkungen anhand der Doppelbesteuerungsabkommen.


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