Von Ba/Bs-Meldungen zum vollständigen E-Dokumenten-Ökosystem
Die türkische Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı – GİB) hat in den letzten Jahren den Übergang von papierbasierten Meldungen zu vollständig digitalen Systemen vollzogen.
Ba/Bs-Formulare, die früher für die Meldung von großen Einkaufs- und Verkaufsbeträgen verwendet wurden, sind abgeschafft und durch ein integriertes E-Belegs- und E-Buchführungssystem ersetzt worden.
1. Ba/Bs-Meldungen – das frühere Kontrollsystem
1.1. Was waren Ba und Bs?
- Ba-Formular: Meldung hoher Einkäufe
- Bs-Formular: Meldung hoher Verkäufe
Zweck:
– Bekämpfung der Schattenwirtschaft
– Abgleich zwischen Lieferanten und Kunden
– Überwachung großer Geschäftsvolumina
1.2. Abschaffung von Ba/Bs
Die Ba/Bs-Meldungen wurden am 25. September 2024 vollständig aufgehoben.
Grund: Die heutigen E-Systeme (e-Rechnung, e-Archiv, e-Bücher, e-Lieferschein) erfassen sämtliche Transaktionen automatisch und ermöglichen einen umfassenden digitalen Datenabgleich.
Aktueller Stand:
Großbetragsmeldungen erfolgen nicht mehr über Ba/Bs, sondern vollständig über die E-Belge-Systeme.
2. e-Bücher– das elektronische Journal- und Hauptbuch
2.1. Was ist e-Bücher?
e-Defter ist die elektronische Form des Journalbuches (Yevmiye Bücheri) und des Hauptbuches (Bücher-i Kebir).
Die Bücher werden im von der Behörde GİB vorgegebenen Format erstellt, digital signiert und elektronisch archiviert.
Wesentliche Merkmale:
– Elektronische Beraterstellung (Berat)
– Signatur mit Finanzsiegel oder qualifizierter elektronischer Signatur
– Einheitliches XML/XBRL-GL-Format
– Vollständige Anerkennung im Steuer- und Handelsrecht
2.2. Wer ist verpflichtet?
– Unternehmen, die pflichtig in das e-Rechnung-System übergehen, müssen ab dem Folgejahr e-Bücher führen.
– Unternehmen, die die gesetzlichen Umsatzschwellen überschreiten (jährliche Anpassung durch GİB).
– Unternehmen, die der unabhängigen Prüfung unterliegen.
3 e-Rechnung – der digitale Standard für Rechnungen
3.1. Definition
e-Rechnung ist die elektronische Rechnung, die über das GİB-System übermittelt wird und dieselbe rechtliche Wirkung wie eine Papierrechnung besitzt.
Vorteile:
– Sofortige elektronische Übermittlung
– Automatische Validierung
– Effiziente Archivierung
– Reduzierte Kosten für Druck, Versand und Lagerung
– Vollständige Integration mit steuerlichen Kontrollsystemen
3.2. Verpflichtung (aktuelle Kriterien)
Unternehmen müssen in das e-Rechnung-System übergehen, wenn sie:
– Eine bestimmte Umsatzschwelle erreichen (z. B. ab 3 Mio. TRY brutto – Schwelle wird jährlich aktualisiert)
– In bestimmten Sektoren tätig sind (E-Commerce, Fahrzeughandel, Immobilien, Online-Werbung usw.)
- e-Archiv Rechnung – elektronische Rechnungen außerhalb des e-Rechnung-Netzes
4.1. Was ist e-Archiv Rechnung?
e-Archiv ist eine elektronische Rechnung, die an Nicht-e-Rechnung-Empfänger ausgestellt wird (z. B. Endverbraucher oder nicht registrierte Unternehmen).
Sie hat vollständige steuerliche Gültigkeit und muss nach GİB-Standards erstellt werden.
4.2. Verpflichtung
Pflicht für:
– Alle Unternehmen, die e-Rechnung nutzen
– Bestimmte Branchen (Online-Plattformen, Vermittler, Werbedienstleister)
– Unternehmen, die die jeweilige Umsatzschwelle überschreiten
– Fälle, in denen die Tagesrechnung an denselben Empfänger 50.000 TRY (inkl. MwSt.) überschreitet – diese müssen zwingend als e-Archiv Rechnung über GİB-Portal erstellt werden.
- Übersicht – ideal für die Website
| System | Funktion (früher/heute) | Aktueller Status (2024+) |
| Ba/Bs | Meldung großer Einkaufs-/Verkaufsbeträge | Abgeschafft – 25.09.2024 |
| e-Rechnung | Elektronische B2B-Rechnung | Umsatz- und branchenspezifisch pflichtig |
| e-Archiv | Digitale Rechnungen an nicht registrierte Empfänger | Für e-Rechnung-Unternehmen pflichtig |
| e-Bücher | Elektronisches Journal- und Hauptbuch | Für e-Rechnung-Pflichtige & große Unternehmen pflichtig |
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