Von Ba/Bs-Meldungen zum vollständigen E-Dokumenten-Ökosystem

Die türkische Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı – GİB) hat in den letzten Jahren den Übergang von papierbasierten Meldungen zu vollständig digitalen Systemen vollzogen.
Ba/Bs-Formulare, die früher für die Meldung von großen Einkaufs- und Verkaufsbeträgen verwendet wurden, sind abgeschafft und durch ein integriertes E-Belegs- und E-Buchführungssystem ersetzt worden.

1. Ba/Bs-Meldungen – das frühere Kontrollsystem

1.1. Was waren Ba und Bs?

  • Ba-Formular: Meldung hoher Einkäufe
  • Bs-Formular: Meldung hoher Verkäufe

Zweck:
– Bekämpfung der Schattenwirtschaft
– Abgleich zwischen Lieferanten und Kunden
– Überwachung großer Geschäftsvolumina

1.2. Abschaffung von Ba/Bs

Die Ba/Bs-Meldungen wurden am 25. September 2024 vollständig aufgehoben.
Grund: Die heutigen E-Systeme (e-Rechnung, e-Archiv, e-Bücher, e-Lieferschein) erfassen sämtliche Transaktionen automatisch und ermöglichen einen umfassenden digitalen Datenabgleich.

Aktueller Stand:
Großbetragsmeldungen erfolgen nicht mehr über Ba/Bs, sondern vollständig über die E-Belge-Systeme.

2. e-Bücher– das elektronische Journal- und Hauptbuch

2.1. Was ist e-Bücher?

e-Defter ist die elektronische Form des Journalbuches (Yevmiye Bücheri) und des Hauptbuches (Bücher-i Kebir).
Die Bücher werden im von der Behörde GİB vorgegebenen Format erstellt, digital signiert und elektronisch archiviert.

Wesentliche Merkmale:
– Elektronische Beraterstellung (Berat)
– Signatur mit Finanzsiegel oder qualifizierter elektronischer Signatur
– Einheitliches XML/XBRL-GL-Format
– Vollständige Anerkennung im Steuer- und Handelsrecht

2.2. Wer ist verpflichtet?

– Unternehmen, die pflichtig in das e-Rechnung-System übergehen, müssen ab dem Folgejahr e-Bücher führen.
– Unternehmen, die die gesetzlichen Umsatzschwellen überschreiten (jährliche Anpassung durch GİB).
– Unternehmen, die der unabhängigen Prüfung unterliegen.

3 e-Rechnung – der digitale Standard für Rechnungen

3.1. Definition

e-Rechnung ist die elektronische Rechnung, die über das GİB-System übermittelt wird und dieselbe rechtliche Wirkung wie eine Papierrechnung besitzt.

Vorteile:
– Sofortige elektronische Übermittlung
– Automatische Validierung
– Effiziente Archivierung
– Reduzierte Kosten für Druck, Versand und Lagerung
– Vollständige Integration mit steuerlichen Kontrollsystemen

3.2. Verpflichtung (aktuelle Kriterien)

Unternehmen müssen in das e-Rechnung-System übergehen, wenn sie:
– Eine bestimmte Umsatzschwelle erreichen (z. B. ab 3 Mio. TRY brutto – Schwelle wird jährlich aktualisiert)
– In bestimmten Sektoren tätig sind (E-Commerce, Fahrzeughandel, Immobilien, Online-Werbung usw.)

  1. e-Archiv Rechnung – elektronische Rechnungen außerhalb des e-Rechnung-Netzes

4.1. Was ist e-Archiv Rechnung?

e-Archiv ist eine elektronische Rechnung, die an Nicht-e-Rechnung-Empfänger ausgestellt wird (z. B. Endverbraucher oder nicht registrierte Unternehmen).
Sie hat vollständige steuerliche Gültigkeit und muss nach GİB-Standards erstellt werden.

4.2. Verpflichtung

Pflicht für:
– Alle Unternehmen, die e-Rechnung nutzen
– Bestimmte Branchen (Online-Plattformen, Vermittler, Werbedienstleister)
– Unternehmen, die die jeweilige Umsatzschwelle überschreiten
– Fälle, in denen die Tagesrechnung an denselben Empfänger 50.000 TRY (inkl. MwSt.) überschreitet – diese müssen zwingend als e-Archiv Rechnung über GİB-Portal erstellt werden.

  1. Übersicht – ideal für die Website
SystemFunktion (früher/heute)Aktueller Status (2024+)
Ba/BsMeldung großer Einkaufs-/VerkaufsbeträgeAbgeschafft – 25.09.2024
e-RechnungElektronische B2B-RechnungUmsatz- und branchenspezifisch pflichtig
e-ArchivDigitale Rechnungen an nicht registrierte EmpfängerFür e-Rechnung-Unternehmen pflichtig
e-BücherElektronisches Journal- und HauptbuchFür e-Rechnung-Pflichtige & große Unternehmen pflichtig

 


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