Die türkische Steuerlandschaft hat sich in den letzten Jahren dynamisch verändert. Gesetzgeberische Anpassungen betreffen sowohl Unternehmen (Körperschaftsteuer) als auch Privatpersonen (Einkommensteuer). Diese Reformen verfolgen das Ziel, die Steuerbasis zu verbreitern, digitale Compliance-Strukturen auszubauen und die internationale Steuertransparenz zu stärken.
1. Körperschaftsteuer – Aktuelle Entwicklungen
Die Körperschaftsteuer betrifft Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Wesentliche aktuelle Tendenzen:
1.1. Anhebung oder Anpassung des Körperschaftsteuersatzes
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst, um Haushaltsziele und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, welcher Steuersatz für das jeweilige Jahr gilt, da die Anpassungen jahresbezogen erfolgen.
1.2. Branchenbezogene Sonderregelungen
Für bestimmte Sektoren – insbesondere Finanzinstitutionen, Offshore-Dienstleister, Holdingstrukturen oder regulierte Märkte – gelten häufig differenzierte Steuersätze oder zusätzliche Mindestbesteuerungsregeln.
1.3. Erweiterte Dokumentationspflichten
Mit dem Ausbau digitaler Systeme wurden folgende Pflichten verstärkt:
– Elektronische Übermittlung von Erklärungen
– Ausweitung der „Elektronischen Buchführungspflicht“
– Präzisere Anforderungen an Transfer-Pricing-Dokumentationen
1.4. Internationale Transparenz und Informationsaustausch
Die Türkei beteiligt sich aktiv am automatischen Informationsaustausch (AIA/CRS).
Dies betrifft insbesondere:
– Auslandsdividenden
– Zinserträge
– Einkünfte aus Beteiligungen und Betriebsstätten
Unternehmen mit internationalen Strukturen müssen doppelte Besteuerung aktiv vermeiden und ihre Steuerposition jährlich überprüfen.
2. Einkommensteuer – Aktuelle Entwicklungen
Die Einkommensteuer betrifft natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie unselbstständig, selbstständig oder gewerblich tätig sind.
2.1. Anpassung der Einkommensteuerstufen
Die progressiven Einkommensteuersätze und die Tarifzonen werden regelmäßig erhöht, um Inflationseffekte auszugleichen.
Dies betrifft:
– Arbeitnehmer
– Selbstständige
– Gewerbliche Einzelunternehmer
– Vermieter und Kapitalanleger
2.2. Erhöhung bestimmter Abzugs- oder Freibeträge
Zu den Bereichen, in denen regelmäßig Anpassungen erfolgen, gehören:
– Werbungskosten
– Sozialversicherungsabzüge
– Freibeträge für Löhne
– Steuerfreie Grenzen bei Mieteinnahmen
– Staffelungen für Kapitalerträge
2.3. Digitalisierung der Steuerpflichten
Die jüngsten Änderungen stärken die elektronische Infrastruktur:
– Elektronische Lohnsteuer- und Quellensteueranmeldungen
– Verpflichtende digitale Archivierung
– Elektronische Bescheinigungen im Privat- und Unternehmensbereich
2.4. Besteuerung ausländischer Einkünfte
Natürliche Personen, die in der Türkei ansässig sind, unterliegen dem Welteinkommensprinzip.
Neuerungen im Doppelbesteuerungsrecht führen dazu, dass:
– Auslandsgehälter
– Dividenden
– Mieteinnahmen aus dem Ausland
– Auslandskonten (Bankzinsen)
stärker in den Informationsaustausch einbezogen sind.
0 Comments