Die türkische Steuerlandschaft hat sich in den letzten Jahren dynamisch verändert. Gesetzgeberische Anpassungen betreffen sowohl Unternehmen (Körperschaftsteuer) als auch Privatpersonen (Einkommensteuer). Diese Reformen verfolgen das Ziel, die Steuerbasis zu verbreitern, digitale Compliance-Strukturen auszubauen und die internationale Steuertransparenz zu stärken.

1. Körperschaftsteuer – Aktuelle Entwicklungen

Die Körperschaftsteuer betrifft Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Wesentliche aktuelle Tendenzen:

1.1. Anhebung oder Anpassung des Körperschaftsteuersatzes

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst, um Haushaltsziele und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, welcher Steuersatz für das jeweilige Jahr gilt, da die Anpassungen jahresbezogen erfolgen.

1.2. Branchenbezogene Sonderregelungen

Für bestimmte Sektoren – insbesondere Finanzinstitutionen, Offshore-Dienstleister, Holdingstrukturen oder regulierte Märkte – gelten häufig differenzierte Steuersätze oder zusätzliche Mindestbesteuerungsregeln.

1.3. Erweiterte Dokumentationspflichten

Mit dem Ausbau digitaler Systeme wurden folgende Pflichten verstärkt:

– Elektronische Übermittlung von Erklärungen
– Ausweitung der „Elektronischen Buchführungspflicht“
– Präzisere Anforderungen an Transfer-Pricing-Dokumentationen

1.4. Internationale Transparenz und Informationsaustausch

Die Türkei beteiligt sich aktiv am automatischen Informationsaustausch (AIA/CRS).
Dies betrifft insbesondere:

– Auslandsdividenden
– Zinserträge
– Einkünfte aus Beteiligungen und Betriebsstätten

Unternehmen mit internationalen Strukturen müssen doppelte Besteuerung aktiv vermeiden und ihre Steuerposition jährlich überprüfen.

2. Einkommensteuer – Aktuelle Entwicklungen

Die Einkommensteuer betrifft natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie unselbstständig, selbstständig oder gewerblich tätig sind.

2.1. Anpassung der Einkommensteuerstufen

Die progressiven Einkommensteuersätze und die Tarifzonen werden regelmäßig erhöht, um Inflationseffekte auszugleichen.
Dies betrifft:

– Arbeitnehmer
– Selbstständige
– Gewerbliche Einzelunternehmer
– Vermieter und Kapitalanleger

2.2. Erhöhung bestimmter Abzugs- oder Freibeträge

Zu den Bereichen, in denen regelmäßig Anpassungen erfolgen, gehören:

– Werbungskosten
– Sozialversicherungsabzüge
– Freibeträge für Löhne
– Steuerfreie Grenzen bei Mieteinnahmen
– Staffelungen für Kapitalerträge

2.3. Digitalisierung der Steuerpflichten

Die jüngsten Änderungen stärken die elektronische Infrastruktur:

– Elektronische Lohnsteuer- und Quellensteueranmeldungen
– Verpflichtende digitale Archivierung
– Elektronische Bescheinigungen im Privat- und Unternehmensbereich

2.4. Besteuerung ausländischer Einkünfte

Natürliche Personen, die in der Türkei ansässig sind, unterliegen dem Welteinkommensprinzip.
Neuerungen im Doppelbesteuerungsrecht führen dazu, dass:

– Auslandsgehälter
– Dividenden
– Mieteinnahmen aus dem Ausland
– Auslandskonten (Bankzinsen)

stärker in den Informationsaustausch einbezogen sind.


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