Softwaredienstleistungen, die sie ausländischen Unternehmen anbieten, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Sie haben das Recht auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer, falls sie die von ihnen im Land gezahlte Mehrwertsteuer nicht abziehen können.

Jungunternehmer unter 29 Jahren sind bei ihrer ersten Beschäftigung bis zu 75.000 Türkische Lira dieser Einkünfte (Stand 2022) für drei Besteuerungszeiträume ab dem Kalenderjahr, in dem sie tätig sind, von der Einkommensteuer befreit. Außerdem sind Sozialversicherungsbeiträge für ein Jahr beitragsfrei.

Mit den oben genannten Ergänzungen sowohl des Einkommensteuergesetzes als auch des Körperschaftsteuergesetzes können 50 % der Einnahmen aus den folgenden Dienstleistungen, die von der Türkei an Personen mit Wohnsitz im Ausland erbracht werden, von deren Einkommen und/oder Körperschaftseinkommen abgezogen werden.

1- Es ist obligatorisch, die angegebenen Dienstleistungen von Unternehmen mit Wohnsitz in der Türkei, Personen ohne Wohnsitz in der Türkei und Unternehmen mit Arbeits-, Rechts- und Geschäftssitz im Ausland zu erbringen.

2- Es ist notwendig, von der im Ausland erbrachten Dienstleistung zu profitieren. Mit anderen Worten, die erbrachte Dienstleistung sollte nicht mit den Aktivitäten des ausländischen Unternehmens in der Türkei in Verbindung stehen. Die erbrachte Leistung muss im Ausland vollständig genutzt werden.

3- Um von dieser Befreiung zu profitieren, muss dem Kunden im Ausland als Gegenleistung für die erbrachten Dienstleistungen eine Rechnung oder ein ähnliches Dokument ausgestellt werden.

4- Software- und Designdienstleistungen sollten unter den Haupttätigkeitsfeldern aufgeführt werden, die im Hauptvertrag Ihres Unternehmens aufgeführt sind.

5- In der Regel sollte die Servicegebühr in Fremdwährung in die Türkei gezahlt werden. Damit die Dienstleistung als Dienstleistungsexport qualifiziert werden kann, ist auch die Beschaffung eines Fremdwährungskaufbelegs erforderlich.

6- Dienstleistungsexporte sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit. Die Ausnahme kann jedoch zum Zeitpunkt der Einfuhr der Fremdwährung in Anspruch genommen werden, nicht zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Mit anderen Worten, selbst wenn die Rechnung an einem Datum ausgestellt wird, bevor der Exportwert der Fremdwährung in das Land gelangt, wird die Dienstleistungsexportausnahme in der Erklärung des Zeitraums erklärt, in dem die Fremdwährung in das Land eingeführt wird.

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